Aktivkohle-Recycling

Rücknahme & Reaktivierung
Ein wichtiger Aspekt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Vermeidung von Abfall. Beladene Aktivkohlen müssen nicht generell entsorgt werden. In Abhängigkeit von der Belastung nehmen wir die Aktivkohle zurück und sorgen für eine umweltverträgliche Reaktivierung.

Die Reaktivate sind dann mit Einschränkung wieder für den Einsatz geeignet.